Thailand Business: Einreichung einer P.P. 30 Mehrwertsteuererklärunga0

Thailand Business Filing a P.P. 30 Value Added Tax (VAT) Return 

In Thailand solltest du dein Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn du davon ausgehst, dass du die jährliche Registrierungsschwelle für die Mehrwertsteuer von 1,8 Millionen THB pro Jahr überschreitest. 

Das macht dich verpflichtet, das P.P. 30-Formular oder die Mehrwertsteuererklärung monatlich einzureichen.

Das P.P. 30 (Phor Por 30 auf Thai) ist Teil des Mehrwertsteuersystems des thailändischen Finanzamtes. Bevor du ein P.P. 30 einreichen kannst, musst du dein Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren und ein Mehrwertsteuerzertifikat oder P.P. 20 erhalten.

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Was ist das? 

Das P.P.30 ist ein Formular für die Mehrwertsteuererklärung in Thailand. Du musst es jeden Monat beim Finanzamt einreichen, sowohl für die Zahlung der Mehrwertsteuer als auch für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer. 

Wer muss es einreichen? 

Jeder, der ein Mehrwertsteuerzertifikat hat. Das können Einzelpersonen, Unternehmen oder vom Board of Investment geförderte Unternehmen sein. 

Grundsätzlich musst du, nachdem du dein Unternehmen in Thailand gegründet hast und Einnahmen von über 1,8 Millionen Baht pro Jahr erzielst, dich für die Mehrwertsteuer registrieren. Dann musst du der Mehrwertsteuer zu all deinen Dienstleistungen hinzufügen und dies jeden Monat dem Finanzamt über das P.P. 30-Formular melden. 

VAT certificate PP20
Sobald du dieses Mehrwertsteuerzertifikat (P.P.20) hast,
musst du monatlich P.P.30 einreichen. 

Selbst wenn du keine Mehrwertsteuer schuldest, muss das P.P. 30-Formular dennoch monatlich eingereicht werden. Fülle es aus und reiche es zusammen mit allen Originalkaufrechnungen und Kopien der Umsatzsteuerrechnungen entweder physisch oder über die elektronische Einreichung beim Finanzamt ein.

Ein weiterer nützlicher Link: Wie man ein Mehrwertsteuerregistrierungszertifikat in Thailand als Geschäftsinhaber bekommt

Wie bereitet man P.P.30 vor

Du kannst eine englische Kopie des P.P. 30 Mehrwertsteuerformulars von der Website des Finanzamtes erhalten. 

In dem Formular musst du die Gesamtsumme der Eingangssteuer, Ausgangssteuer und auch etwaige Steueranrechnungen, die du in diesem Monat hast, auflisten.

Die zu zahlende Mehrwertsteuer wird aus der Umsatzsteuer abgeleitet, die aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen in diesem Monat stammt, abzüglich der Eingangssteuer für Unternehmenskosten, die mit den Geschäftstätigkeiten des Monats zusammenhängen.

Eingangssteuerrechnungen haben eine Gültigkeit von sechs Monaten, um die Verkaufsmehrwertsteuer auszugleichen. 

Am Ende des Formulars musst du die Gesamtsumme der zu zahlenden oder rückzufordernden Steuer eingeben. 

Obwohl es möglich ist, es selbst zu machen, ist es besser, einen Buchhalter zu beauftragen, das P.P. 30-Formular für dein Unternehmen vorzubereiten und einzureichen. 

Dies soll Strafen für das Einreichen falscher Informationen verhindern. Der Buchhalter kann auch helfen, mit einem Beamten des Finanzamts zu sprechen, wenn sie Fragen zum Formular haben – was wirklich hilfreich ist, es sei denn, du sprichst fließend Thai.  

Ein weiterer nützlicher Link: Die richtige Firma für Buchhaltungsdienstleistungen in Bangkok, Thailand bekommen 

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Unterstützende Dokumente für P.P.30

Um das P.P.30 vorzubereiten, musst du alle Umsatzsteuerrechnungen und Eingangssteuerrechnungen des Monats an deinen Buchhalter senden. 

Steuerrechnungen müssen diese Informationen enthalten:

  • Firmenname auf beiden Parteien
  • Firmenadresse auf beiden Parteien
  • Firmenerkennungsnummer für die Mehrwertsteuer auf beiden Parteien
  • Bestellbeschreibung 
  • Die Gesamtsumme des Verkaufs und der Steuer 

Danach wird ein Buchhalter einen Bericht für das P.P.30 erstellen und sie zusammen mit dem P.P.30-Formular und Kopien der Steuerrechnungen dem Finanzamt vorlegen, wenn das Finanzamt danach fragt. 

Wie man P.P.30 einreicht

Es gibt zwei Möglichkeiten, P.P.30 einzureichen. Du kannst es auf Papier bei deinem örtlichen Finanzamt einreichen. Oder du kannst es elektronisch über die E-Filing-Website einreichen. 

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E-Filing ist viel bequemer. Du musst einfach das P.P.30-Formular auswählen und es digital einreichen. Du kannst auch unterstützende Dokumente hochladen. 

Danach kannst du die Datei für dein Unternehmen als Aufzeichnung speichern. 

Du kannst ein separates Konto erstellen und es deinem Buchhalter geben, um es für dein Unternehmen einzureichen. Wenn du einen Buchhalter beauftragst, dein Unternehmen zu gründen und für die Mehrwertsteuer zu registrieren, haben sie dir möglicherweise bereits ein Konto erstellt. 

Zusätzlich kannst du über diese Website auch andere Arten von Unternehmenssteuern einreichen. 

Ein weiterer hilfreicher Link: Steuern, die man als Geschäftsinhaber in Thailand bearbeiten muss

Wie man Steuern zahlt

Nachdem du das P.P.30-Formular eingereicht hast, kannst du die Steuern direkt an ein lokales Finanzamt zahlen oder eine Banküberweisung machen. 

Wie man eine Steuerrückerstattung erhält

Um eine Steuerrückerstattung zu bekommen, gibt es drei Möglichkeiten: Sie kann in bar (wenn du sie bei einem lokalen Finanzamt einreichst), per Banküberweisung oder als Steuergutschrift für die Einreichung im nächsten Monat erfolgen. 

Ein weiterer hilfreicher Link: Erhöhe deine Chancen auf Steuerrückerstattung

Wann du deine Mehrwertsteuer einreichen musst

Jede im Monat angefallene Mehrwertsteuer muss vor dem 15. des Folgemonats eingereicht werden (d.h. alle Handelstätigkeiten im Januar müssen bis zum 15. Februar eingereicht werden).

Es ist wichtig zu beachten, dass du das P.P.30 jeden Monat einreichen musst, auch wenn du in diesem Monat keine Mehrwertsteuer schuldest. Du musst einfach „0“ bei Eingangssteuer, Ausgangssteuer und der Gesamtsumme der zu zahlenden Steuer eintragen. 

Wenn der 15. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, ist das Formular am nächsten Werktag fällig.

Ein weiterer hilfreicher Link: 

Wann und wie man als Geschäftsinhaber in Thailand Steuern einreicht 

Verspätete Strafgebühren

Es gibt schwere Strafen für das nicht rechtzeitige Einreichen von Unternehmenssteuern nach dem Zeitplan. Es ist wichtig, die Mehrwertsteuererklärung rechtzeitig einzureichen, um Strafen zu vermeiden, und genau einzureichen, um zu verhindern, dass Korrekturmeldungen eingereicht werden müssen.

Es gibt Strafgebühren für verspätete Einreichungen von 300 Baht für die ersten sieben Tage und 500 Baht danach. Eine Verspätungsstrafe von bis zu 20 % des doppelten Betrags der in diesem Monat fälligen Mehrwertsteuer wird ebenfalls erhoben – dies schließt Monate ein, in denen keine Mehrwertsteuer eingereicht oder unvollständig eingereicht wurde (bis zu 20 % der fälligen Mehrwertsteuer) – je nachdem, wie viele Tage vergangen sind, plus einem Zuschlag von 1,5 % der insgesamt für diesen Monat fälligen Steuer.

Andere Arten der abweichenden Mehrwertsteuererklärung oder Nichteinhaltung können ebenfalls zu Strafen von bis zum doppelten Betrag der fälligen Mehrwertsteuer führen.

Wenn für einen bestimmten Monat keine Steuer geschuldet wird, gibt es keine Strafvergütung oder Zuschläge, aber die Strafgebühr gilt dennoch. 

Ein weiterer hilfreicher Link: Besteuerung in Thailand: 6 häufige Fehler

Jetzt bist du dran

Das Handling der Unternehmensbuchhaltung in Thailand – das Einreichen der Mehrwertsteuererklärungen und das Beantragen von Mehrwertsteuerabzügen – kann komplex sein, besonders wenn du nicht Thai sprichst. Sei dir der Steuern bewusst, für die du als Geschäftsinhaber haftest, und falle nicht auf häufige Buchhaltungsfehler herein. 

Denke daran, dass du mit der Hilfe von lokalen Buchhaltungsfirmen, die die Feinheiten des thailändischen Buchhaltungssystems kennen und Erfahrung im Umgang mit dem thailändischen Finanzamt haben, mit wenig bis gar keinem Kopfschmerzen rechtzeitig bleiben kannst, selbst ohne ein großes Buchhaltungsbudget.