Einkommensteuer in Malaysia: Der Leitfaden für Expats

Einkommensteuer in Malaysia: Überblick für Expats

Dieser Artikel benötigt etwa 17 Minuten Lesezeit. Gerade keine Zeit? Kein Problem. Schicken Sie sich die werbefreie Version per E-Mail und lesen Sie sie später.

loading image

Als Expat in Malaysia zahlst Du progressive Einkommensteuer, wenn Du als Steuerresident giltst (182 Tage oder mehr), und pauschal 30 %, wenn Du nicht ansässig bist. Dieser Leitfaden erklärt Steuersätze, Freibeträge, Abgabefristen und die Anmeldung beim IRB.

Wer als Expat in Malaysia lebt, sollte die Regeln zur Einkommensteuer kennen. Manche behaupten, man müsse hier als Ausländer keine Einkommensteuer zahlen, aber das stimmt schlicht nicht. Wie die meisten Malaysier musst Du in der Regel jedes Jahr Steuern zahlen und eine Steuererklärung abgeben.

Auch die Steuersätze solltest Du kennen, damit Du gegenüber der Steuerbehörde Inland Revenue Board (IRB) weder zu wenig noch zu viel zahlst. Je nach Einkommensstufe fallen unterschiedliche Prozentsätze an.

Falls Dir beim Thema Steuern etwas unklar ist, bringt dieser Leitfaden Licht ins Dunkel. Du erfährst, ob Du steuerpflichtig bist, wie hoch die Steuersätze sind und wie Du Deine Einkommensteuererklärung abgibst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du giltst in Malaysia als Steuerresident, wenn Du Dich innerhalb eines Kalenderjahres 182 Tage oder länger im Land aufhältst; Residenten zahlen progressive Sätze von 0 % bis 30 %.
  • Nichtresidenten zahlen pauschal 30 % Steuer, persönliche Freibeträge oder Abzüge gibt es für sie nicht.
  • In der Regel meldet Dein Arbeitgeber Deine Steuernummer an und führt die monatlichen Zahlungen für Dich ab, die jährliche Steuererklärung musst Du aber bis zum 30. April selbst abgeben.
  • Steuerresidenten können mehrere Freibeträge geltend machen, darunter 9.000 RM persönlicher Freibetrag, den Ehegattenfreibetrag sowie Abzüge für Kinder, Ausbildung und medizinische Kosten.
  • Auslandseinkommen, das im Ausland bleibt, wird in Malaysia nicht besteuert, und nach Malaysia überwiesene Auslandseinkünfte von Residenten sind bis 2036 befreit; bei Einkünften aus Ländern ohne Steuern kann die Befreiung entfallen.
  • Die Erklärung läuft mit dem BE-Formular über das offizielle E-Filing-Portal; in den IRB-Filialen stehen Computer und Mitarbeiter bereit, die Dir beim Ausfüllen helfen.

Müssen Expats in Malaysia Einkommensteuer zahlen?

Als Expat, der in Malaysia arbeitet, ist die persönliche Einkommensteuer die häufigste Steuer, die auf Dich zukommt. Selbst digitale Nomaden oder Freelancer, die von hier aus remote arbeiten, können einkommensteuerpflichtig sein.

Bedenke: Wer im Ausland lebt, muss sich an die dortigen Gesetze halten. Malaysia ist kein Land, in dem man beim Thema Steuern lax sein sollte. Wenn Du hier legal und ohne Ärger leben willst, zahle und erkläre Deine Einkommensteuer deshalb pünktlich.

Ob Du in Malaysia steuerpflichtig bist, hängt zuerst davon ab, ob Du als Resident oder als Nichtresident giltst.

Residenten und Nichtresidenten in Malaysia

Expats in Malaysia fallen in zwei Kategorien:

  • Residenten
  • Nichtresidenten

Hältst Du Dich innerhalb eines Kalenderjahres weniger als 182 Tage in Malaysia auf (häufig bei Menschen mit Rentnervisum, die das Jahr aufteilen), giltst Du nach malaysischem Steuerrecht als Nichtresident, unabhängig von Deiner Staatsangehörigkeit.

Steuerpflichtige Einkünfte

EinkunftsartSatz (%)
Gewerbe, Handel oder freier Beruf (ansässige Gesellschaft)24 % (KMU: 15 % auf die ersten 150.000 RM, 17 % auf die nächsten 450.000 RM, danach 24 %)
Arbeitseinkommen (ansässige Person)0 %–30 %
Arbeitseinkommen (nicht ansässige Person)30 %
Dividenden (Single-Tier-System)0 %
Mieteinnahmen (Privatperson)0 %–30 %
Künstler und Entertainer (nicht ansässig)15 %
Zinsen (an Nichtresidenten gezahlt)15 %
Lizenzgebühren (an Nichtresidenten gezahlt)10 %
Zahlungen für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Eigentum oder der Installation und dem Betrieb von Anlagen oder Maschinen, die von einem Nichtresidenten erworben wurden10 %
Zahlungen für technische Beratung, Unterstützung oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der technischen Leitung oder Verwaltung eines wissenschaftlichen, industriellen oder gewerblichen Unternehmens, Vorhabens, Projekts oder Programms (an Nichtresidenten gezahlt)10 %
Miete oder sonstige Zahlungen für die Nutzung beweglichen Vermögens (an Nichtresidenten gezahlt)10 %

Es gibt auch Ausnahmen. Nicht steuerpflichtig bist Du, wenn Du:

• weniger als 60 Tage in Malaysia beschäftigt bist
• auf einem malaysischen Schiff beschäftigt bist
• 55 Jahre alt bist und eine Pension aus einer Beschäftigung in Malaysia beziehst
• Zinsen von Banken erhältst (als Privatperson)
• steuerfreie Dividenden erhältst

Steuer für Nichtresidenten

Bist Du Nichtresident und arbeitest in Malaysia, wird Dein Einkommen mit einem Pauschalsatz von 30 % besteuert. Der Prozentsatz bleibt also gleich, egal wie hoch Dein Einkommen ist. Als Nichtresident hast Du außerdem keinen Anspruch auf Steuerabzüge.

Hast Du als Ausländer 182 Tage oder länger im Kalenderjahr in Malaysia gelebt und gearbeitet, giltst Du als Resident, und Dein Einkommen wird nach den normalen malaysischen Steuergesetzen besteuert. Das gilt auch für einheimische Angestellte. Expats mit Steuerresidenz zahlen die progressiven Sätze und können Steuerabzüge geltend machen.

Steuersätze der Einkommensteuer

Malaysia hat ein progressives Steuersystem: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Die ersten 5.000 RM Deines jährlichen zu versteuernden Einkommens (also Dein Einkommen nach Abzug der Freibeträge) bleiben steuerfrei, danach steigen die Sätze stufenweise an.

In Malaysia sind unter anderem diese Einkunftsarten steuerpflichtig:

  • Arbeitseinkommen
  • Gewinne oder Erträge aus einem Gewerbe
  • Dividenden, Zinsen oder Diskonte
  • Mieten, Lizenzgebühren oder Prämien
  • Pensionen oder Renten
  • Sachleistungen, darunter Spesenerstattungen, Firmenkreditkarten, Darlehen vom Unternehmen, übernommene Schulgebühren für Kinder oder sonstige Leistungen des Arbeitgebers, die sich in Geld umwandeln lassen

Hier sind die Einkommensteuersätze für Residenten, die die Steuerbehörde Inland Revenue Board (LHDN) für die Veranlagungsjahre 2023, 2024 und 2025 veröffentlicht (geprüft im Oktober 2026):

Zu versteuerndes Einkommen (RM)Steuer auf den Mehrbetrag (%)
Bis 5.0000
5.001 – 20.0001
20.001 – 35.0003
35.001 – 50.0006
50.001 – 70.00011
70.001 – 100.00019
100.001 – 400.00025
400.001 – 600.00026
600.001 – 2.000.00028
Über 2.000.00030

Rechenbeispiel: Wie viel Steuer zahlst Du?

Angenommen, Du bist Steuerresident und hast nach Abzug der Freibeträge ein zu versteuerndes Einkommen von 120.000 RM. Nach der LHDN-Tabelle oben ergibt sich Deine Steuer so:

EinkommensanteilSatzSteuer (RM)
Die ersten 100.000 RMFester Betrag laut Tabelle9.400
Die nächsten 20.000 RM25 %5.000
Gesamt14.400
Steuer eines Residenten auf 120.000 RM zu versteuerndes Einkommen, Sätze des Veranlagungsjahres 2025 (geprüft im Oktober 2026).

Das entspricht einem effektiven Steuersatz von 12 %. Ein Nichtresident mit demselben Einkommen zahlt pauschal 30 %, also 36.000 RM, und kann keine Freibeträge abziehen. Genau dieser Unterschied macht die 182-Tage-Grenze im ersten und im letzten Jahr in Malaysia so wichtig.

Quellensteuer

Laut IRB ist die Quellensteuer ein Betrag, den der Zahlende (Payer) bei Einkünften von Residenten und Nichtresidenten einbehält und an das malaysische IRB abführt.

Advertisement

Arbeitest Du zum Beispiel in Malaysia, behält Dein Arbeitgeber die Einkommensteuer jeden Monat von Deinem Gehalt ein und zahlt sie in Deinem Namen an das IRB.

Alle Quellensteuerzahlungen müssen mit den vorgesehenen, ordnungsgemäß ausgefüllten Zahlungsformularen erfolgen, zusammen mit einer Kopie der vom nichtansässigen Zahlungsempfänger gestellten Rechnungen und einer Kopie der Zahlungsbelege als Nachweis des Zahlungsdatums.

Als „Payer“ gilt eine Person oder ein Unternehmen, die bzw. das in Malaysia ein Gewerbe betreibt und bei Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen, technische Beratung, Miete oder sonstige Zahlungen aus Verträgen über die Nutzung beweglichen Vermögens an einen nichtansässigen Empfänger Steuer einbehalten muss.

Als „Payee“ gilt eine in Malaysia nicht ansässige Person oder ein nicht ansässiges Unternehmen, die bzw. das die genannten Zahlungen erhält.

Nach dem Income Tax Act 1967 muss der Zahlende bei Zahlungen an eine nichtansässige Person (Payee) Steuer zu folgenden Sätzen einbehalten:

ZahlungsartQuellensteuersatz
Vertragszahlung (Dienstleistungen in Malaysia – s107A)10 % auf den Dienstleistungsanteil + 3 % als Steuervorauszahlung
Zinsen15 %
Lizenzgebühren10 %
Technische Gebühren, Zahlungen für Dienstleistungen, Miete oder Zahlungen für die Nutzung beweglichen Vermögens10 %
Zinsen, die zugelassene Finanzinstitute an Nichtresidenten zahlen5 %
Einkünfte nichtansässiger Künstler und Entertainer15 %
Ausschüttung eines Real Estate Investment Trust (REIT) – nichtansässige Privatperson10 %
REIT-Ausschüttung – nichtansässige Gesellschaft24 %
REIT-Ausschüttung – ausländischer institutioneller Anleger10 %

Steuerfreibeträge und Abzüge

Beim Thema Einkommensteuer ist nicht alles düster. Als Steuerresident hast Du Anspruch auf mehrere Steuerabzüge und Vergünstigungen der malaysischen Regierung. Dazu gehören:

  • Steuerfreibetrag für den Ehepartner (sofern er weder in Malaysia noch im Ausland ein Einkommen hat)
  • Steuerfreibetrag für Steuerzahler, die für ihre Eltern sorgen
  • Steuerfreibetrag für jedes Kind unter 18 Jahren
  • Steuerfreibetrag für Kinder, die an einer Universität oder Hochschule studieren

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Freibeträge, die ein Steuerresident für das Veranlagungsjahr 2025 geltend machen kann (geprüft im Oktober 2026):

FreibetragBetrag (RM)
Eigene Person9.000
Ehepartner (gemeinsame Veranlagung, ohne Einkommen)4.000
Kind unter 182.000 pro Kind
Kind über 18 in Vollzeit-Hochschulausbildung8.000 pro Kind
Medizinische Behandlung, besonderer Bedarf und Pflegekosten für Eltern (ärztlich bescheinigt)Bis zu 8.000
Behinderung – eigene PersonZusätzlich 7.000
Behinderung – EhepartnerZusätzlich 6.000
Behindertes Kind8.000 pro Kind
Zusätzlicher Freibetrag für behindertes Kind in HochschulausbildungZusätzlich 8.000 pro Kind

Die malaysische Steuernummer beantragen

Um in Malaysia rechtlich als Steuerresident zu gelten und Einkommensteuer zu zahlen, brauchst Du eine malaysische Steuernummer von einer IRB-Stelle in Deiner Nähe. Arbeitest Du für ein Unternehmen in Malaysia, kümmert sich in der Regel Dein Arbeitgeber darum, die Steuernummer beim nächsten IRB für Dich zu beantragen.

Um in Malaysia legal für ein Unternehmen zu arbeiten und Geld zu verdienen, brauchst Du unbedingt eine gültige Arbeitserlaubnis, denn die Einwanderungsbeamten kontrollieren die Pässe und Papiere von Ausländern ziemlich streng. Wie Du an eine ordentliche Arbeitserlaubnis kommst, steht in unserem Ratgeber zur Arbeitserlaubnis in Malaysia.

Steuernummer und Steuererklärung

Um als Expat Deine Einkommensteuererklärung abzugeben, brauchst Du eine Steuernummer vom IRB. Normalerweise besorgen Arbeitgeber, die Expats einstellen, die Steuernummern für ihre ausländischen Mitarbeiter. Klappt das nicht, kannst Du Dich auch selbst bei der nächsten IRB-Stelle für eine Steuernummer registrieren. Besorge Dir dafür alle Unterlagen, die das IRB verlangt, von Deiner Firma.

Die IRB-Stelle gibt Dir eine PIN für die erste Anmeldung, damit Du Deine Steuererklärung im MyTax-Portal abgeben kannst.

Mit der PIN kannst Du Dich auf der IRB-Website anmelden. Bei der ersten Nutzung legst Du ein Passwort für Dein neues Konto fest.

Online-Einkommensteuer in Malaysia
Die meisten reichen ihre Steuererklärung über eine Website für die elektronische Abgabe ein.

Danach kannst Du mit der Steuererklärung loslegen.

Die nötigen Angaben findest Du im EA-Formular, das aus mehreren Teilen besteht. Die Personalabteilung Deiner Firma stellt es jedes Jahr aus.

Im ersten Teil des Formulars prüfst Du Deine persönlichen Daten wie Name und Passnummer. Passe sie an, falls Du Deinen Pass kürzlich erneuert hast oder sich Dein Familienstand geändert hat.

Danach trägst Du Deine Einkünfte ein. Am wichtigsten ist das Feld „Statutory income from employment“, in dem Du angibst, wie viel Du mit Deinem Job verdienst. Dafür brauchst Du außerdem die Firmennummer, die Du im EA-Formular findest.

Auch Geldspenden oder erhaltene Geschenke kannst Du angeben.

Außerdem gibt es einen Bereich für Steuerfreibeträge und Abzüge, in dem Du Anschaffungen und andere Ausgaben des Vorjahres angibst, die Dir eine Steuerentlastung bringen. Wenn alles ausgefüllt ist, siehst Du, wie viel Steuer Du zahlen musst oder wie viel Du zurückbekommst. Denk daran, dass Dein Arbeitgeber die Steuern in Deinem Namen gezahlt hat, indem er sie monatlich von Deinem Lohn abzieht. Prüfe, ob der Betrag stimmt.

Zum Schluss bestätigst Du, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Speichere die E-Filing-Unterlagen zur eigenen Dokumentation ab.

Bei Unsicherheiten helfen Dir die Steuerbeamten in den IRB-Filialen, die es in ganz Malaysia gibt und in denen spezielle Computer bereitstehen.

Wer Internetzugang hat, wird grundsätzlich zur Online-Abgabe ermutigt. Du kannst aber auch zur nächsten IRB-Stelle gehen, wo Computer für diesen Zweck und Beamte zur Beratung bereitstehen. Hinweis: Als Expat mit Steuerresidenz, der für ein Unternehmen arbeitet, nutzt Du das BE-Formular (e-BE).

Vielleicht hörst Du auch vom Malaysian Income Tax Reporting System (MITRS). Das ist das Online-System des IRB für Unternehmen wie Gesellschaften, Einzelunternehmer und Personengesellschaften, um Steuerarbeitsblätter einzureichen. Als Angestellter, der das BE-Formular abgibt, brauchst Du es nicht. Bewahre in jedem Fall Deine EA-Formulare, Belege und andere Unterlagen sieben Jahre lang auf, denn das IRB kann sie einsehen wollen.

Wann musst Du Deine Steuererklärung abgeben?

Das Steuerjahr in Malaysia entspricht dem Kalenderjahr: Es beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Alle Steuererklärungen müssen bis zum 30. April des Folgejahres ausgefüllt und eingereicht sein.

Beachte: Gibst Du als Expat eine falsche Steuererklärung ab, indem Du Einkommen auslässt oder zu niedrig angibst, verhängt das IRB als Strafe 100 % der zu wenig gezahlten Steuer. Bei verspäteter Abgabe können Säumniszuschläge von bis zu 10 % der fälligen Steuer anfallen.

Falls Du zu wenig gezahlt hast, kannst Du Deine Steuern per Kreditkarte zahlen oder per Online-Überweisung. Firmen ziehen die Steuern in aller Regel zuverlässig vom Lohn ab, daher musst Du Dir darüber meist keine Sorgen machen.

Steuererstattung erhalten

Steht Dir eine Erstattung zu, überweist das IRB sie direkt auf die Kontonummer, die Du angegeben hast. Bis die Erstattung eintrifft, vergehen zwischen weniger als einer Woche und mehreren Monaten.

Das EA-Formular

Das EA-Formular ist die jährliche Vergütungsbescheinigung für Angestellte in der Privatwirtschaft und enthält Dein Gehalt des vergangenen Jahres. Du brauchst es für Deine Steuererklärung während der Steuersaison.

Steuerzahler benötigen das EA-Formular, um Einkünfte und Freibeträge in der Steuererklärung korrekt anzugeben. Außerdem lässt sich damit prüfen, ob das Einkommen über der Grenze liegt, ab der Steuern fällig werden.

EA-Formular
EA-Formular ohne Angaben zum Arbeitnehmer

Arbeitgeber müssen das EA-Formular jedes Jahr vor dem letzten Februartag erstellen und verteilen. Firmen, die das versäumen, riskieren eine Geldstrafe von 200 bis 20.000 RM oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten, oder beides.

Doppelbesteuerungsabkommen

Über 50 Länder haben mit Malaysia Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, damit niemand zweimal besteuert wird: einmal von Malaysia und noch einmal vom Heimatland. Kanada, das Vereinigte Königreich, Australien, Neuseeland, Deutschland, Norwegen und Russland gehören zu den Ländern mit einem vollständigen Abkommen. Die USA haben mit Malaysia nur ein beschränktes Abkommen, kein vollständiges (mehr dazu unten).

Die vollständige Liste findest Du hier. Selbst wenn Malaysia mit Deinem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, musst Du unter Umständen trotzdem in Deinem Heimatland eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Und wenn Du Amerikaner bist?

Amerikaner müssen anders planen. Die USA stehen auf der LHDN-Liste der Länder mit nur einem beschränkten Abkommen mit Malaysia, neben Argentinien und Saudi-Arabien. Für die Doppelbesteuerung Deines Gehalts gibt es also kein vollständiges Abkommen.

Außerdem besteuern die USA ihre Staatsbürger unabhängig vom Wohnort auf das weltweite Einkommen. In der Praxis geben die meisten Amerikaner in Malaysia weiterhin jedes Jahr eine US-Steuererklärung ab und nutzen eines dieser Mittel, um nicht doppelt zu zahlen:

  • Foreign Earned Income Exclusion: nimmt einen bestimmten Betrag Deines ausländischen Gehalts von der US-Steuer aus.
  • Foreign Tax Credit: rechnet Dir die bereits gezahlte malaysische Steuer an.

Beide Vorteile bekommst Du nur, wenn Du eine US-Steuererklärung abgibst. Wie das geht, erklärt unser Ratgeber US-Steuern als amerikanischer Expat abgeben.

Werden Renten und Pensionen besteuert?

Seit dem 1. Januar 2022 wird die Einkommensteuer auf Einkünfte aus ausländischen Quellen erhoben, die in Malaysia eingehen, sofern es sich um in Malaysia ansässige Privatpersonen handelt. Auslandseinkommen, das Du außerhalb Malaysias belässt, wird hier überhaupt nicht besteuert. Für Residenten sind nach Malaysia überwiesene Auslandseinkünfte befreit, und Malaysia hat diese Befreiung bis zum 31. Dezember 2036 verlängert. Sie gilt nur für Einkünfte, die an der Quelle bereits versteuert wurden. Stammen Deine Auslandseinkünfte aus einem Land ohne Steuern, lass Dich daher beraten, bevor Du größere Beträge überweist.

Arbeitest Du schon sehr lange hier und überlegst, den Ruhestand in Malaysia zu verbringen, solltest Du wissen, wie Pensionen behandelt werden. Pensionen aus einer Beschäftigung in Malaysia sind steuerfrei, wenn der Empfänger 55 Jahre alt ist, das gesetzliche Rentenalter erreicht hat oder aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand geht.

Auch Abfindungen zum Ruhestand sind vollständig steuerfrei, wenn sie diese Kriterien erfüllen:

  • Der Ruhestand erfolgt aus gesundheitlichen Gründen
  • Mit oder nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder des sonstigen gesetzlichen Rentenalters*
  • Bei Erreichen des vertraglich oder tarifvertraglich festgelegten Rentenalters mit 50, aber vor 55*

*Das Arbeitsverhältnis hat 10 Jahre beim selben Arbeitgeber oder bei Unternehmen derselben Gruppe bestanden.

Lebt man in Malaysia steuerfrei?

Alle, die in Malaysia leben, zahlen Steuern, entweder direkt oder indirekt.

Ein Beispiel für eine direkt gezahlte Steuer ist die Sales and Service Tax (SST), die aus zwei Teilen besteht. Der erste Teil ist die Verkaufssteuer (5 %–10 %), die auf im Inland hergestellte Waren und auf steuerpflichtige Importwaren erhoben wird. Der zweite Teil ist die Dienstleistungssteuer, eine Verbrauchsteuer auf steuerpflichtige Dienstleistungen registrierter Anbieter in Malaysia. Sie liegt bei 8 % auf die meisten Dienstleistungen, während einige wie Essen und Getränke, Telekommunikation, Parken und Logistik bei 6 % bleiben. Wenn Du ein Haus kaufst und ein Fahrzeug, fallen dafür außerdem jedes Jahr Steuern an.

Advertisement

Jetzt bist Du dran

In ein neues Land zu ziehen, sich an ein neues Leben zu gewöhnen und nebenbei Arbeitsrecht und Steuern zu klären, kann ziemlich anstrengend sein. Mit der richtigen Anleitung und guten Tipps wird Dein Leben aber deutlich leichter.

Ordne und gliedere also Deine verschiedenen Einkommensquellen, prüfe, welche Pflichten sich daraus ergeben und welche Steuersätze für jede Quelle gelten. Und vergiss nicht, alle Ausgaben und Belege ordentlich abzulegen, damit Du sie schnell zur Hand hast. Das IRB kann während Deines Aufenthalts Nachweise über Deine finanzielle Lage und Deine Ausgaben verlangen.

Zögere schließlich nicht, einen Steuerberater zu fragen oder Dir bei der IRB-Stelle helfen zu lassen, wenn Du Deine Einkommensteuer zahlst und erklärst. Stell dort alle Fragen, die Du hast. Sorge dafür, dass alle Steuern korrekt gezahlt und erklärt sind, dann kannst Du ganz ruhig sein, dass das Finanzamt nicht plötzlich vor der Tür steht.

FAQ

Zahlen Ausländer in Malaysia Einkommensteuer?

Ja, wenn sie in Malaysia Einkommen erzielen. Residenten (182 Tage oder mehr im Kalenderjahr) zahlen progressive Sätze von 0 % bis 30 %, Nichtresidenten pauschal 30 % auf Arbeitseinkommen.

Wie viele Tage machen Dich in Malaysia zum Steuerresidenten?

In der Regel bist Du Steuerresident, wenn Du Dich in einem Kalenderjahr 182 Tage oder länger in Malaysia aufhältst. Bei weniger Tagen giltst Du meist als Nichtresident und es gilt der Pauschalsatz von 30 %.

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz für Nichtresidenten in Malaysia?

Nichtresidenten zahlen pauschal 30 % auf Arbeitseinkommen und können keine persönlichen Freibeträge geltend machen.

Wann ist in Malaysia die Frist für die Steuererklärung?

Für Angestellte, die das BE-Formular abgeben, endet die Frist am 30. April des Folgejahres. Dein Arbeitgeber muss Dir das EA-Formular bis Ende Februar aushändigen.

Besteuert Malaysia Auslandseinkommen?

Auslandseinkommen, das im Ausland bleibt, wird in Malaysia nicht besteuert. Auslandseinkünfte, die eine ansässige Privatperson nach Malaysia überweist, sind bis zum 31. Dezember 2036 befreit, sofern sie im Erzielungsland versteuert wurden.

Gibt es ein Steuerabkommen zwischen Malaysia und den USA?

Nur ein beschränktes Abkommen. Die USA gehören nicht zu Malaysias umfassenden Abkommenspartnern, daher nutzen Amerikaner meist den US-Foreign-Tax-Credit oder die Foreign Earned Income Exclusion.

Verwendete Quellen

Paulo de Melo ist ein brasilianischer Webentwickler, der seit 2010 gemeinsam mit seiner malaysischen Frau in Malaysia lebt. Als echter Technikliebhaber begeistert er sich für Videospiele, Segeln und Tauchen. Seine Projekte und Updates veröffentlicht er meist auf und YouTube.
Sponsored
Questions About This Article?
Please post them in our Reddit community at /r/expatden.