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Panamas Qualified Investor Visa bringt Dir sofort den unbefristeten Aufenthalt, ganz ohne befristete Vorstufe. Die neuen Regeln vom September 2026 lassen das Immobilienminimum für Neubauten bei 255.000 € (300.000 US$), heben es für Wiederverkäufe aber auf 425.000 € (500.000 US$) an. Hier erfährst Du, was das Visum bringt, was es kostet und wie Du den Antrag stellst.
Panamas Qualified Investor Visa gewährt sofortigen Daueraufenthalt bei einer Immobilieninvestition ab 255.000 € (300.000 US$), sofern Du eine Neubauimmobilie direkt beim Bauträger kaufst. Das Exekutivdekret 17, seit dem 16. September 2026 in Kraft, hat die alten Regeln ersetzt. Ein Wiederverkauf braucht jetzt 425.000 € (500.000 US$), und ein Festgeld bei der Banco Nacional oder der Caja de Ahorros braucht 425.000 € (500.000 US$) statt 637.500 € (750.000 US$).
Die alte Oktober-Frist ist vom Tisch, aber der Prozess braucht trotzdem Zeit. Vom Antrag bis zur Genehmigung vergehen in der Regel 45 bis 60 Werktage, und die Schritte davor (Bank-Compliance, Apostille für die Dokumente, Nachweis der Mittelherkunft) kosten noch einmal mehrere Wochen.
Wenn Du vor dem 16. September 2026 investiert oder einen verbindlichen Vertrag unterzeichnet hast, kannst Du weiterhin die alten Regeln nutzen, aber nur, wenn Du innerhalb von sechs Monaten einreichst, also bis Mitte März 2027.
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Contents
Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem Qualified Investor Visa erhältst Du in Panama sofort einen Daueraufenthalt, ohne befristete Vorstufe.
- Das Immobilienminimum liegt bei 255.000 € (300.000 US$) für eine direkt beim Bauträger gekaufte Neubauimmobilie und bei 425.000 € (500.000 US$) für einen Wiederverkauf, nach den seit dem 16. September 2026 geltenden Regeln.
- Es gibt drei Wege: Immobilien (255.000 € bzw. 300.000 US$ neu oder 425.000 € bzw. 500.000 US$ im Wiederverkauf), Wertpapiere (425.000 € bzw. 500.000 US$) oder eine Bankeinlage (637.500 € bzw. 750.000 US$, bei Banco Nacional oder Caja de Ahorros 425.000 € bzw. 500.000 US$).
- Die staatlichen Gebühren betragen 8.500 € (10.000 US$) für den Hauptantragsteller plus 1.700 € (2.000 US$) pro Angehörigen.
- Um den Aufenthaltsstatus zu behalten, musst Du nur alle zwei Jahre einmal nach Panama reisen.
- Nach fünf Jahren steht Dir die Einbürgerung offen.
Was das Visum Dir bringt
Das Qualified Investor Visa ist Panamas schnellster Weg vom Ausländer zum Daueraufenthaltsberechtigten. Die meisten Aufenthaltstitel beginnen mit einem befristeten Status, der Schritt für Schritt verlängert wird. Dieses Visum überspringt das komplett: Mit der Genehmigung giltst Du vom ersten Tag an als Daueraufenthaltsberechtigter, ohne Übergangsphase.
Damit darfst Du in Panama leben, arbeiten und studieren, ohne weitere Genehmigung. Ehepartner, Kinder unter 25, Stiefkinder und Eltern können im selben Antrag mitaufgenommen werden.
Um den Status aktiv zu halten, reicht ein einziger Besuch alle zwei Jahre; eine darüber hinausgehende Mindestaufenthaltsdauer gibt es nicht.

Steuervorteile
Das Steuersystem gehört zu den stärksten Argumenten des Programms. Panama arbeitet mit einer territorialen Besteuerung: Als Einwohner zahlst Du nur Steuern auf Einkünfte, die Du in Panama erzielst. Auslandseinkünfte (Remote-Gehalt, Dividenden, Mieteinnahmen aus Immobilien im Ausland, Erträge von Auslandskonten) bleiben steuerfrei. Es gibt keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer, keine Schenkungsteuer und keine Kapitalertragsteuer auf Auslandsinvestitionen.
Wer von internationalem Einkommen lebt, findet nur in wenigen Ländern eine so günstige Ausgangslage.
Ein Investor, der den Prozess durchlaufen hat, bringt es so auf den Punkt: „Nach meiner Daueraufenthaltsgenehmigung hat sich mein Leben verändert. Ich fühlte mich angekommen, konnte langfristig planen und muss nur alle paar Jahre nach Panama reisen, damit sie aktiv bleibt.“
Weiterlesen:
Die drei Investitionswege
Das Visum erlaubt drei Arten von Investitionen. Bei allen dreien musst Du
- die Anlage mindestens fünf Jahre halten und
- jedes Jahr nachweisen, dass sie weiterhin besteht.
Wer eine jährliche Nachweisfrist verpasst, riskiert den Verlust des Aufenthaltsrechts.
Immobilien
Das ist der beliebteste Weg. Du kaufst in Panama eine Immobilie, die auf Deinen Namen eingetragen ist. Eine neue, noch nie bewohnte Immobilie direkt vom Bauträger braucht mindestens 255.000 € (300.000 US$); ein Wiederverkauf (alles, was schon einmal verkauft, bewohnt oder vermietet wurde) braucht 425.000 € (500.000 US$). Den Teil über dem Minimum darfst Du finanzieren, solange die Hypothek den Nettowert nicht darunter drückt. Fünf Jahre lang musst Du die Immobilie behalten.
Die Auswahl an infrage kommenden Objekten ist groß.
- eine Eigentumswohnung in Panama-Stadt
- ein Haus in Boquete
- Strandgrundstück auf der Azuero-Halbinsel
- eine Einheit im Bau (Pre-Construction) von einem qualifizierten Bauträger
Du kannst solche Objekte kaufen, sofern Kaufpreis und Struktur die Vorgaben erfüllen.
Auch Vorverkaufsverträge und Käufe über unwiderrufliche Treuhandkonstruktionen können zählen, wenn sie korrekt aufgesetzt sind. Lass die Struktur aber unbedingt von Deinem Einwanderungsanwalt bestätigen, bevor Du etwas unterschreibst.
Gut zu wissen: Ein Kaufvertrag im Vorverkauf zählt ab 255.000 € (300.000 US$). Zahlst Du dem Bauträger 100 % im Voraus, muss der Vertrag zu Deinen Gunsten durch eine Bankgarantie oder ein Stand-by-Akkreditiv abgesichert sein, bis die Einheit fertiggestellt und auf Deinen Namen eingetragen ist.
Wertpapiere/Börse von Panama
Du investierst 425.000 € (500.000 US$) über einen Wertpapierhändler (casa de valores), der von der panamaischen Wertpapieraufsicht (Superintendencia del Mercado de Valores) zugelassen ist, und lässt das Geld mindestens fünf Jahre angelegt. Als qualifizierte Anlagen gelten panamaische Staatsanleihen, registrierte Private-Equity- und Venture-Fonds sowie andere bei der Aufsicht registrierte Wertpapiere. Aus mehreren Gründen wird dieser Weg seltener gewählt als die Immobilienroute:
- Die Untergrenze liegt 170.000 € (200.000 US$) über dem Immobilienminimum für Neubauten
- Der panamaische Aktienmarkt ist kleiner und weniger liquide, als die meisten internationalen Anleger es gewohnt sind.
- Wer lokale Emittenten prüfen will, braucht Kenntnisse über einen Markt, der international kaum beachtet wird.
Wenn Du gute Gründe hast, panamaische Aktien zu halten, ist das ein legitimer Weg. Für die meisten ist die Immobilie das vertrautere Verfahren.
Festgeldeinlage
Du legst 637.500 € (750.000 US$) für mindestens fünf Jahre als Festgeld bei einer Privatbank an, die von der Bankenaufsicht von Panama zugelassen ist. Legst Du das Geld stattdessen bei der staatlichen Banco Nacional de Panamá oder der Caja de Ahorros an, sinkt das Minimum auf 425.000 € (500.000 US$). Die Einlage muss die gesamte Laufzeit über unbelastet bleiben. Dieser Weg hat einen echten Vorteil: Du musst keine Immobilie verwalten und keine Aktienpositionen im Blick behalten.
Für vermögende Personen, denen Kapitalerhalt wichtig ist und die nach der Genehmigung möglichst wenig Aufwand wollen, kann das eine Überlegung wert sein.
Wer die Wege nach Kosten vergleicht, wird den Aufpreis von 382.500 € (450.000 US$) gegenüber dem Immobilienminimum für Neubauten allein mit Bequemlichkeit kaum rechtfertigen können, auch wenn die Option bei einer Staatsbank diese Lücke auf 170.000 € (200.000 US$) verkleinert.
Tipp: Egal, welchen Weg Du wählst: Die Bankphase kommt vor dem Einwanderungsantrag, nicht danach. Panamas Banken prüfen eingehende Gelder gründlich auf Geldwäsche und verlangen detaillierte Belege dafür, wie Du Dein Vermögen aufgebaut hast, oft über mehrere Jahre hinweg. Genau an dieser Stelle scheitern die meisten Anträge. Stelle die Unterlagen zusammen, bevor Du Dich an eine Bank wendest.
Die Regeländerung vom September 2026
Das Exekutivdekret 17, am 16. September 2026 im Amtsblatt veröffentlicht, hat das Dekret 722 und seine Änderungen, darunter Dekret 193, ersetzt. Die für den 15. Oktober 2026 geplante Anhebung auf 425.000 € (500.000 US$) für alle Immobilien entfällt. Stattdessen bleibt eine direkt beim Bauträger gekaufte Neubauimmobilie bei 255.000 € (300.000 US$), und ein Wiederverkauf braucht 425.000 € (500.000 US$).
Wenn Du Deine Investition getätigt oder vor dem 16. September 2026 einen verbindlichen Vertrag unterzeichnet hast, darfst Du nach Artikel 19 die alten Regeln nutzen, auch das Minimum von 255.000 € (300.000 US$) bei einem Wiederverkauf, solange Du innerhalb von sechs Monaten einreichst, also bis Mitte März 2027. Anträge, die vor diesem Datum bereits eingereicht wurden, bleiben unter den Regeln, die bei der Einreichung galten. Dein Antrag muss in diesem Zeitfenster eingereicht (nicht nur begonnen) sein, mit vollständigen Unterlagen zum Zeitpunkt der Einreichung. Fang also jetzt an und nicht erst im Februar.
So sehen die einzelnen Phasen und ihre übliche Dauer aus:
- Dokumente vorbereiten und Apostille: 2 bis 4 Wochen. Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis und Finanzunterlagen müssen aktuell und ordnungsgemäß beglaubigt sein. Nicht-spanische Dokumente brauchen eine beglaubigte Übersetzung.
- Bank und Geldwäsche-Compliance: 10 bis 30 Tage. Ein panamaisches Konto zu eröffnen und die Compliance-Prüfung der Bank zu bestehen, unterschätzen die meisten Antragsteller. Lückenhafte Belege zur Herkunft der Mittel sind die häufigste Ursache für Verzögerungen.
- Investition durchführen: unterschiedlich. Ein Immobilienkauf gegen bar kann in wenigen Wochen abgeschlossen sein; eine komplexe Transaktion oder ein Kauf im Bau dauert womöglich länger.
- Antragstellung bis Genehmigung: 45 bis 60 Werktage sind der praktische Rahmen. Das neue Dekret setzt Höchstfristen von 15 Werktagen für das Investitionszertifikat und 30 Werktagen für die Entscheidung der Einwanderungsbehörde, doch diese Uhren laufen erst, wenn Deine Akte vollständig ist.
Bis September 2025 wurden im Rahmen des Programms 237 Anträge genehmigt, bei einer Genehmigungsquote von 96 %. Gut vorbereitete Anträge scheitern selten bei der Prüfung durch die Einwanderungsbehörde; die meisten Probleme macht die Compliance-Prüfung der Bank.
Tipp: Beauftrage einen zugelassenen panamaischen Einwanderungsanwalt, bevor Du irgendetwas anderes tust. Die Bank-Compliance erfordert lokale juristische Abstimmung, und ein erfahrener Anwalt weiß, welche Banken aktuell neue ausländische Investorenkonten annehmen und welche Unterlagen Du vorab zusammenstellen solltest.
Was neben der Investition auf Dich zukommt
Die Investitionssumme ist die Schlagzeile, aber nicht die Gesamtrechnung. Plane zusätzlich zum Wert der Immobilie oder Einlage die folgenden Posten ein.
Staatliche Gebühren
Die panamaische Regierung erhebt bei der Antragstellung diese Gebühren:
- Hauptantragsteller: 8.500 € (10.000 US$), davon 4.250 € (5.000 US$) an die Staatskasse und 4.250 € (5.000 US$) als Rückführungskaution an die Nationale Einwanderungsbehörde
- Jeder Angehörige: 1.700 € (2.000 US$), davon 850 € (1.000 US$) an die Staatskasse und 850 € (1.000 US$) als Rückführungskaution
Ein Paar, das gemeinsam beantragt, zahlt 10.200 € (12.000 US$) an staatlichen Gebühren. Eine vierköpfige Familie zahlt 13.600 € (16.000 US$), denn jeder Angehörige kostet unabhängig vom Alter dieselben 1.700 € (2.000 US$). Die Gebühren werden bei der Antragstellung fällig und bei Ablehnung nicht erstattet.
Nebenkosten beim Immobilienkauf
Wer den Immobilienweg wählt, muss zusätzlich zum Kaufpreis mit diesen Kosten rechnen:
- Grunderwerbsteuer: 2 % des Kaufpreises oder des Katasterwerts, je nachdem, welcher höher ist
- Gebühren des Grundbuchs (Public Registry): etwa 340 bis 425 € (400 bis 500 US$)
- Notar- und Anwaltskosten: je nach Komplexität der Transaktion unterschiedlich
- Nebenkosten insgesamt: typischerweise 3 % bis 7 % des Kaufpreises
Bei einem Kauf für 255.000 € (300.000 US$) kommen je nach Transaktion etwa 7.650 bis 17.850 € (9.000 bis 21.000 US$) an Nebenkosten hinzu. Wer den Kauf finanziert, zahlt zusätzlich Bankgebühren und Schätzkosten, was die Summe weiter erhöht.
Anwaltskosten
Die Honorare von Einwanderungsanwälten schwanken stark, je nach Kanzlei und Komplexität des Antrags. Hole Dir von mindestens zwei zugelassenen panamaischen Einwanderungsanwälten ein aufgeschlüsseltes Angebot, bevor Du Dich festlegst. Der günstigste Anbieter ist nicht immer der erfahrenste, wenn es um die Bank-Compliance geht, an der Anträge am häufigsten hängen bleiben.
Gut zu wissen: In den Panama-Expat-Foren sorgt kein Thema für mehr Zündstoff als die Anwaltsfrage. Der nüchterne Konsens bei Aufenthaltsanträgen lautet: „Du kommst um Anwälte nicht herum“, gleich gefolgt von der Warnung, dass Du „lange suchen musst, um einen vertrauenswürdigen zu finden“. Der am häufigsten wiederholte praktische Rat betrifft weniger den Preis als die Zahlungsweise: Zahle nie das volle Honorar im Voraus. Staffle die Zahlungen nach Meilensteinen, die Du tatsächlich überprüfen kannst, und lass Dir den Leistungsumfang schriftlich aufschlüsseln, bevor Du irgendetwas überweist.
Jährlicher Investitionsnachweis
In jedem der fünf Jahre musst Du belegen, dass Deine qualifizierende Anlage unverändert besteht: mit Eigentumsnachweisen bei Immobilien, aktuellen Depotauszügen bei Wertpapieren oder Einlagebescheinigungen bei Bankeinlagen. Wer einen jährlichen Nachweis versäumt, verliert sein Aufenthaltsrecht. Diesen Schritt vergessen viele Daueraufenthaltsberechtigte nach dem ersten Jahr. Richte Dir eine wiederkehrende Kalendererinnerung ein, bevor Du Panama mit Deiner Aufenthaltskarte verlässt.
Der Antragsprozess
Dein Einwanderungsanwalt wickelt das meiste per Vollmacht ab, Du musst also für den Großteil des Verfahrens nicht in Panama sein. Persönlich erscheinen musst Du erst am Ende, um die Aufenthaltskarte abzuholen. Der Prozess läuft in fünf Schritten ab.

Dokumente vorbereiten
Besorge und beglaubige die wichtigsten Dokumente:
- ein gültiger Reisepass mit mindestens sechs Monaten Restlaufzeit
- ein Führungszeugnis mit Apostille (sechs Monate ab Ausstellungsdatum gültig)
- ein Gesundheitszeugnis
- Finanzunterlagen, die die rechtmäßige Herkunft Deiner Anlagegelder belegen.
*Alle nicht-spanischen Dokumente brauchen eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische.
Beim Nachweis der Mittelherkunft wollen Panamas Banken keinen aktuellen Kontoauszug mit dem Kontostand sehen. Sie erwarten eine schlüssige Finanzhistorie: Steuererklärungen, Depotauszüge, Belege über Immobilienverkäufe, Geschäftszahlen, alles, was erzählt, wie Du das Kapital aufgebaut hast.
Bank und Geldwäsche-Compliance
Bevor Du investieren kannst, brauchst Du ein panamaisches Bankkonto. Und bevor Du es eröffnen kannst, musst Du die Geldwäsche-Prüfung der Bank bestehen. Banken lehnen Antragsteller hier tatsächlich ab. Die häufigsten Gründe sind Unstimmigkeiten in den Finanzunterlagen, unklare Erklärungen zur Herkunft des Vermögens oder fehlende Dokumente.
Ein Anwalt, der das panamaische Bankensystem kennt, kann Dir sagen, welche Institute für neue ausländische Investorenkonten am offensten sind und was Du vorbereiten solltest, bevor Du sie ansprichst.
Investition durchführen
Sobald Dein Konto eröffnet und gedeckt ist, führst Du die qualifizierende Investition durch. Bei Immobilien schließt Du den Kauf ab und lässt die Immobilie auf Deinen Namen eintragen, mit einem Nettowert von mindestens 255.000 € (300.000 US$) bei einer Neubauimmobilie bzw. 425.000 € (500.000 US$) bei einem Wiederverkauf. Bei Wertpapieren oder einer Bankeinlage überweist Du die erforderliche Summe in die qualifizierende Anlageform.
Besorge in dieser Phase alle Bescheinigungen und Eintragungsunterlagen, die die Investition belegen. Sie bilden den Kern Deines Einwanderungsantrags.
Antragstellung
Dein Anwalt reicht den fertigen Antrag samt staatlichen Gebühren bei Panamas Nationaler Einwanderungsbehörde ein. Zuerst hat das Handelsministerium 15 Werktage Zeit, Dein Investitionszertifikat auszustellen, danach hat die Einwanderungsbehörde 30 Werktage für die Entscheidung; gut vorbereitete Anträge sind in der Regel nach 45 bis 60 Werktagen durch.
Aufenthaltskarte abholen
Mit der Genehmigung wird der Daueraufenthalt sofort erteilt, ohne vorläufigen Status und ohne Verlängerungstermin. Zur biometrischen Erfassung und zur Abholung der E-Cédula, des Ausweises für ausländische Daueraufenthaltsberechtigte, musst Du persönlich in Panama erscheinen. Das ist der einzige Schritt, den Dein Anwalt nicht für Dich übernehmen kann.
Der Weg zur Staatsbürgerschaft
Nach fünf Jahren mit Daueraufenthalt kannst Du die panamaische Einbürgerung beantragen. Die Voraussetzungen im Überblick:
- fünf Jahre lückenlos dokumentierter Aufenthalt
- Spanischkenntnisse auf Grundniveau
- Kenntnisse über Geschichte und Kultur Panamas
- ein sauberes Führungszeugnis.
Die Einbürgerung erfolgt per Exekutivdekret, das heißt, die Zustimmung des Präsidenten ist der letzte Schritt.
Die Frist verkürzt sich auf drei Jahre, wenn Du mit einem Panamaer oder einer Panamaerin verheiratet bist oder panamaische Kinder hast. Staatsangehörige bestimmter lateinamerikanischer Länder und Spaniens können sich außerdem auf Freundschaftsabkommen berufen.
Gut zu wissen: Mit einem panamaischen Pass reist Du in mehr als 140 Länder visumfrei oder mit Visum bei der Ankunft. Wer den Aufenthalt vor allem aus steuerlichen Gründen oder wegen des Lebensstils erworben hat, für den ist die Staatsbürgerschaft ein optionaler Bonus. Wer gezielt einen Zweitpass sucht, kommt mit fünf Jahren weitgehend aufwandsarmer Aufenthaltspflege (ein Besuch alle zwei Jahre, jährlicher Investitionsnachweis, sonst nichts) im Vergleich zu den meisten Programmen recht schnell ans Ziel.
Für wen das Visum geeignet ist
Passt gut
- Du hast 255.000 € (300.000 US$) Kapital, das Du fünf Jahre lang festlegen kannst, ohne es flüssig zu brauchen.
- Du willst sofort den Daueraufenthalt, ohne befristete Wartezeit.
- Du verdienst Dein Geld international und willst Deine Steuerlast über Panamas Territorialsystem legal gering halten.
- Du suchst einen Stützpunkt in Amerika mit minimaler Anwesenheitspflicht.
- Du strebst eine zweite Staatsbürgerschaft an und willst einen Fünf-Jahres-Weg, für den Du nicht dauerhaft im Land leben musst.
Eher woanders suchen
- Dein Kapital steht für fünf Jahre nicht zur Verfügung: Wer die Anlage vor Ablauf von fünf Jahren verkauft oder belastet, verliert das Aufenthaltsrecht.
- Du brauchst eine Arbeitserlaubnis bei geringerem Kapitaleinsatz: Panamas Friendly Nations Visa verlangt eine niedrigere Investition oder einen Arbeitsvertrag und passt eventuell besser
- Du wünschst Dir eine größere etablierte Expat-Community oder eine hochwertigere Infrastruktur: Panama-Stadt hat solide Privatkliniken und eine echte Expat-Szene, bei Anbindung und öffentlichen Leistungen ist es aber kein Singapur
So fängst Du an
Der wichtigste erste Schritt ist, einen zugelassenen panamaischen Einwanderungsanwalt zu beauftragen. Die Bank-Compliance erfordert lokale juristische Abstimmung, die die meisten Antragsteller allein nicht bewältigen. Ein guter Anwalt weiß, welche Banken aktuell neue ausländische Investorenkonten annehmen, welche Unterlagen Du vorab brauchst und wie Du den Antrag so aufsetzt, dass die Bearbeitung nicht über 90 Tage hinausgeht.
Hast Du einen Anwalt, sind die nächsten Prioritäten: den Investitionsweg festlegen, Dokumente sammeln und mit Apostille versehen und die Belege zur Mittelherkunft vorbereiten. Die Bankphase kann erst starten, wenn diese Unterlagen bereit sind, und sie lässt sich nicht beschleunigen, wenn sie einmal läuft.
Wenn Du auf die Immobilienroute setzt, beginne die Objektprüfung parallel zur Dokumentenvorbereitung, nicht erst danach. Prüfe früh, ob die Immobilie als Erstverkauf (255.000 € bzw. 300.000 US$) oder als Wiederverkauf (425.000 € bzw. 500.000 US$) zählt; das entscheiden das Zertifikat des Öffentlichen Registers und die Nutzungsgenehmigungen. Je mehr Vorlauf Du auf beiden Strecken gleichzeitig aufbaust, desto mehr Luft hast Du, falls eine davon länger dauert.
Die 170.000 € (200.000 US$), die Du sparst, wenn Du neu statt gebraucht kaufst, sind echtes Geld. Die Zeit, die dafür nötig ist, ebenfalls. Beides solltest Du jetzt in Angriff nehmen: das eine mit Deinem Anwalt, das andere mit einem panamaischen Immobilienmakler.





