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Georgien lässt Freelancer als Einzelunternehmer eintragen und besteuert den Umsatz bis 500.000 GEL im Jahr mit nur 1 %. Das ist einer der niedrigsten Steuersätze weltweit und zugleich einer, bei dem sich leicht etwas falsch machen lässt.
Die Kurzfassung kennst Du vermutlich: nach Tiflis fliegen, sich an einem Vormittag registrieren, fast nichts zahlen. Die 1 % gibt es wirklich, und viele Entwickler und Designer im Homeoffice zahlen genau das. Aber die Werbung verschweigt die Punkte, an denen sich entscheidet, ob Du den Satz behältst.
Ein einziges Wort auf Deinen Rechnungen kann den ganzen Vorteil kosten. Dazu kommt eine eigene Umsatzsteuergrenze, die mit der berühmten Obergrenze nichts zu tun hat und viele kalt erwischt. Jeden Monat ist eine Meldung fällig. Und ein Unternehmen in Georgien anzumelden heißt noch lange nicht, dort steuerlich ansässig zu werden, auch wenn viele Blogbeiträge beides vermischen.
Dieser Ratgeber deckt alles ab: was der Kleinunternehmerstatus genau ist, den 1-%-Satz und die Grenze von 500.000 GEL, wer teilnehmen darf und wer nicht, wie die Anmeldung läuft, was Du jeden Monat schuldest, die Umsatzsteuerfalle und warum der Status allein Deinen steuerlichen Wohnsitz nicht verlegt.
Contents
- Das Wichtigste in Kürze
- Was der Kleinunternehmerstatus ist
- Die 1-%-Steuer und die Grenze von 500.000 GEL
- Wer teilnehmen darf und wer nicht
- So registrierst Du Dich als Individual Entrepreneur
- Monatliche Meldung und Buchhaltung
- Umsatzsteuer: die Überraschung bei 100.000 GEL
- Status für Kleinstunternehmen: die 0-%-Alternative
- Kleinunternehmerstatus oder steuerliche Ansässigkeit
- Kosten
- Häufig gestellte Fragen
- Zitierte Quellen
Das Wichtigste in Kürze
- Wer sich als Einzelunternehmer (Individual Entrepreneur) registriert und den Kleinunternehmerstatus erhält, zahlt 1 % auf den Jahresumsatz bis 500.000 GEL (rund 153.000 €). Darüber sind es 3 %.
- Es ist ein Steuerstatus, kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis. Die Registrierung verlegt Deinen steuerlichen Wohnsitz nicht nach Georgien.
- Beratung ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt für juristische, notarielle, medizinische und architektonische Tätigkeiten sowie für Glücksspiel und alles, was eine Lizenz braucht.
- Steht „Consulting“ auf Deinen Rechnungen, fällst Du auf den Normalsatz von 20 % zurück.
- Du reichst jeden Monat über das Portal der Steuerbehörde eine Erklärung ein, auch in Monaten ohne Einnahmen.
- Die Umsatzsteuerpflicht beginnt bei 100.000 GEL Umsatz, doch Einnahmen von Kunden im Ausland liegen meist außerhalb der georgischen Umsatzsteuer und zählen nicht mit.
- Liegt Dein Jahresumsatz unter 30.000 GEL, zahlt der Status für Kleinstunternehmen (Micro Business) sogar 0 %.
Was der Kleinunternehmerstatus ist
Der Small Business Status ist eine Steuervergünstigung für Einzelunternehmer: Wer sich als Individual Entrepreneur registriert und die Voraussetzungen erfüllt, zahlt 1 % auf den Umsatz statt der 20 % Einkommensteuer, die sonst anfielen. Es ist ein Steuerstatus, keine Firma und kein Visum.
Dahinter stecken zwei Bausteine. Zuerst kommt der Individual Entrepreneur (IE). Das ist die Eintragung als Einzelunternehmer: Du arbeitest unter Deinem eigenen Namen, so etwas wie die örtliche Selbstständigkeit statt einer GmbH. Der Small Business Status ist dann die Steuerregelung, die Du zusätzlich zum IE beantragst.
Ein IE ist keine eigene juristische Person neben Dir. Schuldet das Unternehmen Geld, schuldest Du es, denn rechtlich seid Ihr dasselbe. Für Freelancer, die allein Kunden Rechnungen stellen, ist das selten ein Problem, und genau deshalb ist die ganze Konstruktion so günstig und schnell, verglichen mit der Gründung einer LLC.
Gut zu wissen: Das ist nicht dasselbe wie eine georgische LLC, bei der Gewinne erst besteuert werden, wenn Du sie an Dich ausschüttest. Wer Mitarbeiter beschäftigt oder echte Ausgaben hat, fährt mit der LLC unter Umständen besser als mit den 1 %, denn die 1 % fallen auf alles an, was Du in Rechnung stellst, ohne dass vorher etwas abgezogen wird.

Die 1-%-Steuer und die Grenze von 500.000 GEL
Die 1 % gelten für Deinen Bruttoumsatz bis 500.000 GEL im Jahr, das sind etwa 153.000 €. Stellst Du innerhalb eines Jahres mehr in Rechnung, wird der Teil über der Grenze für den Rest des Jahres mit 3 % besteuert. (Geprüft im September 2026.) Besteuert wird der Umsatz, nicht der Gewinn: Es ist schlicht ein Prozentsatz dessen, was Du fakturierst.
Die Beträge hier beruhen auf einem groben Kurs von 2,7 GEL für 1 US-Dollar und 0,85 € für 1 US-Dollar. Der Lari schwankt, also prüfe den aktuellen Kurs, bevor Du Dich auf eine Umrechnung verlässt.
„Nur Umsatz, kein Gewinn“ klingt nach Haarspalterei, bis man nachrechnet. Laptop, Schreibtisch im Coworking-Space oder Software kannst Du nicht abziehen, bevor die 1 % greifen. Wer nur ein Handy und einen Texteditor braucht, merkt davon nichts. Wer echte Betriebskosten hat, spürt es, und meist ist das der Punkt, an dem eine LLC besser aussieht.
Die Grenze gilt pro Kalenderjahr. Überschreitest Du 500.000 GEL mitten im Jahr, zahlst Du auf den Rest bis Dezember 3 %, und im Januar bist Du wieder bei 1 %. Den Status verlierst Du nur, wenn Du die Grenze zwei Jahre hintereinander sprengst: Dann wird er zum 1. Januar des dritten Jahres entzogen, und es gelten die normalen Sätze, bis Du die Voraussetzungen wieder erfüllst. Gästehäuser und Agrotourismus haben eine höhere Grenze von 700.000 GEL. Für die meisten Freelancer spielt das keine Rolle, ist aber gut zu wissen, falls Du nebenbei Zimmer vermietest.
Wer teilnehmen darf und wer nicht
Der Kleinunternehmerstatus steht echten Selbstständigen offen, deren Tätigkeit nicht auf der Verbotsliste steht. Dort passieren die meisten Enttäuschungen, also wirf einen Blick darauf, bevor Du Dich an die Idee gewöhnst.
Diese Tätigkeiten sind ausgeschlossen:
- Beratende und lizenzpflichtige Berufe: Anwälte, Notare, Ärzte und Architekten.
- Steuer- und Prüfungsarbeit: Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.
- Beratung jeder Art: Management- und Strategieberatung, der häufigste Grund, warum Freelancer abgelehnt werden.
- Regulierte und verbrauchsteuerpflichtige Branchen: Glücksspiel, Geldwechsel und alles, was eine Sonderlizenz braucht.
- Personalvermittlung: das Überlassen von Arbeitskräften oder Personal.
(Geprüft im September 2026.)
Die Consulting-Falle
Steht auf Deinen Rechnungen „Consulting“, kannst Du Dich von den 1 % verabschieden: Beratung ist ausgeschlossen und wird mit dem Normalsatz von 20 % besteuert. Wer in Tiflis sein Geschäft angemeldet hat, nennt diese Warnung zuerst. Die Steuerbehörde liest, was in Deinen Verträgen steht, nicht, was Du den ganzen Tag tatsächlich tust.
Ein Entwickler, der „IT-Consulting“ schreibt, lädt zu einer Umstufung ein. Schreibt derselbe Entwickler „Softwareentwicklung“ und „Wartung“, passiert das nicht. Konkrete Leistungen und technische Umsetzung sind sicheres Terrain, Ratschläge, Strategie und Foliensätze nicht. Ist Deine Arbeit wirklich Beratung, ist diese Regelung nicht für Dich gemacht, und sie anders zu verpacken, ist ein Streit, den Du verlierst, sobald jemand genauer hinschaut.
Das Ein-Kunden-Problem
Wer in Vollzeit für nur einen Kunden arbeitet und ihm als Auftragnehmer Rechnungen stellt, zieht ebenfalls Aufmerksamkeit auf sich. Georgien kann das wie die meisten Länder als verdeckte Beschäftigung werten: ein normaler Job im Freelancer-Kostüm, um Lohnsteuer zu sparen. Such Dir nach Möglichkeit mehr als einen Kunden und formuliere Deine Verträge wie Dienstleistungsverträge, nicht wie ein Stellenangebot.

So registrierst Du Dich als Individual Entrepreneur
Die Registrierung besteht aus zwei Schritten, und für keinen brauchst Du eine Aufenthaltserlaubnis. Zuerst lässt Du den Individual Entrepreneur in einer Public Service Hall (dem Haus der Justiz) eintragen. Danach beantragst Du bei der Steuerbehörde den Kleinunternehmerstatus obendrauf.
Schritt 1: Den IE registrieren
Das läuft persönlich in einer Public Service Hall und ist meist noch am selben Tag erledigt. Mitbringen musst Du Deinen Reisepass, eine georgische Adresse für das Unternehmen und, falls Dein Pass weder auf Georgisch noch auf Englisch ausgestellt ist, eine beglaubigte Übersetzung. An der Adresse hängen die meisten: Sie muss echt sein, und Du brauchst die Zustimmung des Eigentümers. Als Ausländer kannst Du Dich registrieren, ohne in Georgien zu leben oder eine Aufenthaltserlaubnis zu haben, und deshalb können überhaupt Nomaden auf der Durchreise mitmachen.
Schritt 2: Den Kleinunternehmerstatus beantragen
Ist der IE eingetragen, beantragst Du den Small Business Status bei der Steuerbehörde, entweder am Schalter oder über das Portal rs.ge, sobald Dein Steuerkonto freigeschaltet ist. Seit 2026 gilt der Status ab dem Tag der Antragstellung und nicht mehr erst ab dem Ersten des Folgemonats. (Geprüft im September 2026.) Das ist eine kleine Änderung mit echtem Nutzen, wenn Du Dich mitten im Monat registrierst und die 1 % sofort laufen sollen.
Tipp: Achte bei der Registrierung genau auf Adresse und Tätigkeitsbeschreibung. Eine falsche Geschäftsadresse oder eine Tätigkeit, die nach „Consulting“ klingt, später zu korrigieren, ist weit mühsamer, als es gleich richtig zu machen.

Monatliche Meldung und Buchhaltung
Du gibst jeden Monat über Dein Konto bei der Steuerbehörde eine Einkommensteuererklärung ab, auch in Monaten ohne Einnahmen. Das ist eine monatliche Routine und keine jährliche Pflichtübung, und Auslassen rächt sich inzwischen.
Eine Änderung von 2026 hat das alte Sicherheitsnetz beseitigt. Eine versäumte Monatserklärung gilt nicht mehr stillschweigend als Nullmeldung. Schweigst Du in einem ruhigen Monat, ist das eine versäumte Abgabe und keine „nichts zu melden“-Annahme. Du musst Dich also jedes Mal einloggen und einreichen, sonst droht eine Strafe.
Die Meldung selbst ist nach ein paar Malen unspektakulär: Monatsumsatz eintragen, und die 1 % ergeben sich daraus. Der Haken ist, dass das Portal auf Georgisch läuft und die Einstufungsregeln wenig verzeihen. Deshalb geben viele Freelancer alles an einen örtlichen Buchhalter ab. Berichtet werden Gebühren von etwa 43 bis 128 € im Monat, je nach Umfang und danach, ob der Buchhalter auch Deine Compliance im Blick behält. Viele Freelancer mit wenig Volumen erledigen es selbst, nachdem man es ihnen einmal gezeigt hat. Die Sprachbarriere ist meist der Grund, doch zu zahlen.
Umsatzsteuer: die Überraschung bei 100.000 GEL
Die Umsatzsteuerregistrierung wird Pflicht, sobald Dein Umsatz in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten 100.000 GEL (etwa 31.450 €) übersteigt, und die georgische Umsatzsteuer beträgt 18 %. (Geprüft im September 2026.) Mit der Grenze von 500.000 GEL für Kleinunternehmer hat das nichts zu tun, und beides zu verwechseln, gehört zu den häufigsten Fehlern bei dieser Regelung.
Was die meisten Remote-Freelancer davor bewahrt: Eine Leistung an einen Geschäftskunden außerhalb Georgiens gilt als dort erbracht, wo der Kunde sitzt, und liegt damit ganz außerhalb der georgischen Umsatzsteuer. Solche Einnahmen zählen für die Grenze von 100.000 GEL überhaupt nicht mit. Ein Entwickler, der Firmen in Berlin oder New York Rechnungen stellt, kann also weit über 100.000 GEL kommen, ohne sich je registrieren zu müssen.
Zwei Dinge verhindern, dass daraus ein sauberer Ausweg wird:
- Lokale Kunden zählen weiterhin. Rechnungen an ein georgisches Unternehmen oder einen georgischen Verbraucher sind inländischer Umsatz und bringen Dich näher an die Umsatzsteuergrenze.
- Die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren ist eine eigene Falle. Wer Leistungen von ausländischen Anbietern einkauft (Google- oder Meta-Werbung, AWS, Dein SaaS-Paket), kann in Georgien Reverse-Charge-Umsatzsteuer auf diese Einkäufe zahlen müssen, egal in welchem Steuersystem er steckt. Maßgeblich ist, was Du ausgibst, nicht was Du verdienst. So kann eine kleine Umsatzsteuerrechnung entstehen, obwohl alles, was Du verkaufst, umsatzsteuerfrei ist.
Die Regeln zum Leistungsort werden schnell technisch. Liegst Du auch nur in der Nähe einer der beiden Grenzen, hol Dir Deine genaue Lage bei einem georgischen Buchhalter und nicht aus einem Forenthread.
Status für Kleinstunternehmen: die 0-%-Alternative
Der Micro Business Status ist eine eigene Regelung mit 0 % auf einen Jahresumsatz unter 30.000 GEL, also rund 9.350 €. (Geprüft im September 2026.) Er ist für sehr kleine Einzelunternehmer gedacht und weniger für Vollzeit-Freelancer, aber es lohnt sich zu wissen, dass es diese Grenze gibt.
Liegt Dein Umsatz im Jahr wirklich unter 30.000 GEL, zahlst Du mit dem Micro Business Status nichts, wobei die Tätigkeitsbeschränkungen ähnlich aussehen und die Disziplin bei der Monatserklärung ebenfalls gilt. Die meisten arbeitenden Freelancer wachsen binnen weniger Monate darüber hinaus, deshalb bekommen die 1 % die ganze Aufmerksamkeit. An den Rändern greifen beide ineinander: Beantragst Du den Small Business Status innerhalb von 15 Tagen nach dem Ende des Micro Business Status, zählt der neue ab dem Tag, an dem der alte endete, und es entsteht keine Lücke.
Kleinunternehmerstatus oder steuerliche Ansässigkeit
Die Eintragung als Individual Entrepreneur macht Dich nicht zum steuerlich in Georgien Ansässigen, und diese beiden Dinge auseinanderzuhalten, ist das Nützlichste, was Du tun kannst, bevor Du Dich auf all das verlässt. Es sind getrennte Status mit eigenen Regeln und eigenem Papierkram.
Steuerlich ansässig in Georgien wirst Du durch 183 Tage oder mehr im Land innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten oder über die Route für Vermögende, die Ansässigkeit auf wirtschaftlicher Grundlage ohne Tageszählung gewährt. Dem 1-%-Status ist beides egal. Ein registrierter IE bekommt ihn, ob er je auf 183 Tage kommt oder nicht.
Warum die Unterscheidung wichtig ist, hängt damit zusammen, wie Georgien Menschen besteuert. Das Land hat ein Territorialsystem und besteuert ausländische Einkünfte von Privatpersonen nicht, und das kann Dir 0 % auf Geld bringen, das Du außerhalb des Landes verdienst. Alles, was Du aber über Deinen georgischen IE abrechnest, ist Umsatz aus georgischer Quelle, und genau darauf fallen die 1 % an. Die beiden Vorteile beantworten also zwei verschiedene Fragen:
- Der 1-%-Kleinunternehmerstatus deckt die Einnahmen ab, die Du über Deine georgische Einzelunternehmer-Eintragung laufen lässt.
- Steuerliche Ansässigkeit plus Territorialsystem entscheidet, ob Georgien Deine übrigen, nicht georgischen Einkünfte besteuert, und dafür brauchst Du die 183 Tage oder die Route für Vermögende, nicht nur einen IE.
Viele verbrennen sich daran, den IE für eine Abkürzung zu einem neuen Steuerwohnsitz zu halten, besonders wenn ihr altes Land sie weiterhin als dort ansässig führt. Willst Du anderswo nicht mehr steuerlich ansässig sein, reicht der IE allein dafür nicht.

Kosten
Einrichtung und Betrieb sind in jeder Hinsicht günstig, und der monatliche Buchhalter ist die einzige Gebühr, die Du wirklich spürst. Die Tabelle zeigt die üblichen Ausgaben für einen Freelancer, der allein arbeitet.
| Posten | Übliche Kosten | Hinweise |
|---|---|---|
| IE-Registrierung in der Public Service Hall | Symbolisch (unter 100 GEL / etwa 30 €) | Am selben Tag; der Expressservice kostet mehr |
| Beglaubigte Passübersetzung | 50 bis 150 GEL (etwa 17 bis 47 €) | Nur, wenn Dein Pass nicht auf Georgisch oder Englisch ist |
| Antrag auf den Small Business Status | Kostenlos | Wird bei der Steuerbehörde gestellt |
| Monatlicher Buchhalter | Etwa 43 bis 128 € im Monat | Optional; Spanne laut Berichten von Expats |
| Die Steuer selbst | 1 % des Umsatzes | 3 % auf den Umsatz über 500.000 GEL im Jahr |
Gegenüber einem Satz, der sonst bei 20 % läge, rechnet sich selbst das teure Ende der Buchhaltergebühr, sobald Dein Umsatz nennenswert ist.
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Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich die 1 % auch, ohne in Georgien zu leben?
Du kannst den IE eintragen lassen und den Small Business Status erhalten, ohne dort ansässig zu sein, denn für keinen der beiden Schritte wird eine Aufenthaltserlaubnis verlangt. Sinnvoll ist das aber nur, wenn Du tatsächlich Einnahmen über die georgische Registrierung laufen lässt. Wer sich darauf stützt, während er woanders lebt und dort besteuert wird, kann direkt in einen Streit mit der heimischen Steuerbehörde geraten.
Fallen Freelance-Einnahmen von ausländischen Kunden unter die 1 %?
Ja. Alles, was Du über Deinen georgischen IE abrechnest, wird mit dem Small Business Status mit 1 % besteuert, wo auch immer Deine Kunden sitzen. Einnahmen von ausländischen Kunden sind das, was die meisten in diesem System abrechnen, und sie liegen obendrein meist außerhalb der georgischen Umsatzsteuer.
Was passiert, wenn ich über 500.000 GEL komme?
Der Umsatz über 500.000 GEL wird für den Rest des Kalenderjahres mit 3 % besteuert, im Januar springen die 1 % zurück. Den Status verlierst Du nur, wenn Du die Grenze zwei Jahre in Folge überschreitest, und selbst dann wird er zum 1. Januar des dritten Jahres entzogen und nicht an dem Tag, an dem Du drüber gehst.
Muss ich wirklich jeden Monat melden?
Ja, jeden Monat ist über das Portal der Steuerbehörde eine Erklärung fällig, auch für Monate ohne Einnahmen. Seit einer Änderung von 2026 gilt eine versäumte Abgabe nicht mehr automatisch als Null, Schweigen kann also inzwischen eine Strafe kosten.
Ist „Consulting“ wirklich ausgeschlossen?
Ja. Beratende Tätigkeiten stehen auf der Ausschlussliste und werden mit dem Normalsatz von 20 % besteuert, nicht mit 1 %. Die Steuerbehörde hält sich daran, wie Deine Verträge und Rechnungen Deine Arbeit nennen, und deshalb zählt echte technische oder kreative Umsetzung, Ratschläge dagegen nicht.
Soll ich einen Buchhalter nehmen oder selbst melden?
Beides geht. Die Monatsmeldung ist einfach, sobald man sie einmal gezeigt bekommen hat, aber das Portal ist auf Georgisch und die Regeln sind knifflig. Deshalb zahlen viele Freelancer einem örtlichen Buchhalter 43 bis 128 € im Monat und denken nicht mehr daran. Hast Du wenig Volumen und nur Einnahmen von ausländischen Kunden, kommst Du am ehesten allein zurecht.
Zitierte Quellen
- Georgische Steuerbehörde (rs.ge): verwaltet den Small Business Status, die monatlichen Erklärungen und die Umsatzsteuerregistrierung.
- Public Service Hall (Haus der Justiz): trägt den Individual Entrepreneur ein.
- Steuergesetzbuch Georgiens (Legislative Herald): gesetzliche Grundlage für die Sätze von 1 % und 3 %, die Grenze von 500.000 GEL und die Regel zum Entzug bei Überschreitung in aufeinanderfolgenden Jahren.
- PwC Worldwide Tax Summaries: Georgia: Umsatzsteuersatz und Registrierungsgrenze.





